Einreise- und Impfbestimmungen für Katzen

 

Belgien Kroatien Schweden
Bulgarien Lettland Schweiz
Dänemark Luxemburg Slowakische Republik
Finnland Niederlande Slowenien
Frankreich Norwegen Spanien
Griechenland Österreich Tschechische Republik
Großbritannien Polen Türkei
Irland Portugal Ungarn
Italien Rumänien USA
Jugoslawien Russische Föderation

 

 

 

 

Belgien

Tierzärztliche Bescheinigung über Tollwutimpfung (die mindestens 4 Wochen vor Einreise erfolgt sein muß). Diese Bescheinigung ist 6 Monate gültig. Int. Impfpass wird anerkannt.

 

Bulgarien

Int. Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Gesundheitszeugnis darf bei Einreise nicht älter als 10 Tage sein. Tollwutimpfung muß mindestens 1 Monat alt sein jedoch nicht älter als 1 Jahr.

 

Dänemark

Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis in deutsch, englisch, französisch oder dänischer Sprache welches bescheinigt das die Impfung mind. 1 Monat alt jedoch nicht älter als 1 Jahr ist - int. Impfpass erforderlich! Gesundheitsbescheinigung von Tierarzt die nicht älter als 10 Tage ist genügt falls das Tier noch keine 1monatige Tollwutimpfung besitzt.

 

Finnland

Tierärztliche Impfbescheinigung gegen Tollwut in deutsch, finnisch, schwedisch oder englischer Sprache erforderlich. Impfzeugnis muß Name und Amtsstellung des Ausstellers beinhalten sowie Ort und Datum der Imfpung verzeichnen. Ausschließlich in Finnland erhältlicher Impfstoff darf verwendet werden! Die Impfung muß mindestens 1 Monat alt sein jedoch nicht älter als 12 Monate.

 

Frankreich

Gültige Tollwutimpfung mindestens 1 Monat alt jedoch nicht älter als 12 Monate. Einreise mit Jungtieren unter 3 Monaten ist nicht gestattet! Tiere müssen gut identifizierbar sein (Tätowierung oder Beschreibung des Tieres im Impfpass).

 

Griechenland

Int. Impfpass mit Tollwutbescheinigung oder amtstierärztliches Zeugnis erforderlich. Impfung darf nicht älter als 12 Monate vor Einreise zurückliegen und muß mindestens 15 Tage vor Einreise erfolgt sein. Bescheinigungen müssen im int. Impfpass eingetragen werden.

 

Großbritannien

Einfuhr von Katzen nur nach vorheriger Genehmigung - 6 monatige Quarantäne ist vorgeschrieben! Einzelheiten beim zuständigen Konsulat.

 

Irland

Siehe Großbritannien. Die Einfuhrgenehmigung ist beim Dep. Of Agriculture, Dublin, Ireland zu erfahren.

 

Italien

Tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend! Anerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 11-monatiger Impfschutz. Die Imfpung muß mindestens 20 Tage vor Einreise erfolgt sein. Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von 30 Tagen.

 

Jugoslawien

Tierärztliches Gesundheitszeugnis und Impfzeugnis ist ausreichend! Anerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 6-monatiger Imfpschutz. Die Imfpung muß mindestens 15 Tage vor Einreise erfolgt sein.

 

Kroatien

Tierärztliches Gesundheitszeugnis und Impfzeugnis ist ausreichend! Anerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 6-monatiger Impfschutz. Die Impfung muß mindestens 15 Tage vor Einreise erfolgt sein.

 

Lettland

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis mit Nachweis durchgeführter Toxoplasmose- und Dermatomykoseuntersuchung, nicht älter als 21 Tage vor Einreise. Katzen müssen gegen Tollwut und Panleukopenie geimpft sein. Die Impfungen müssen mindestens 14 Tage vor Einreise erfolgt sein, wenn die letzte Imfpung länger als 6 Monate zurückliegt.

 

Luxemburg

Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich. Die Impfung muß mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt sein und darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Bei Tieren unter 3 Monaten ist eine Impfung nicht obligatorisch.

 

Niederlande

Tierärztliche Bestätigung der Tollwutimpfung erforderlich. Die Impfung muß mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt sein . Die Gültigkeitsdauer beträgt für Katzen unter 3 Monaten 3 Monate und für ältere Tiere 1 Jahr.

 

Norwegen

Für die Einreise wird eine kostenpflichtige Einfuhrgenehmigung verlangt. Das Antragsformular ist durch die norwegische Vertretung zu beziehen. Der Antrag muß dann an folgende Adresse gesandt werden: Statens dyrehelsetilsyn Postboks 8147 Dep., N-0033 Oslo Tel: 0047/22241940 Katzen müssen mindestens 18 Monate alt bei Einreise sein. Es wird eine Identitätskennung (Mikrochip oder Tätowierung) verlangt die vor Tollwutimpfung vorgenommen werden muß! Eine Blutprobe wird zur Kontrolle der Immunität gegen Tollwut verlangt! Höchstens 10 Tage vor Einreise müssen die Tiere gegen Bandwürmer vom Tierarzt behandelt worden sein. Die Behandlung mit Praziquantel muß vom Tierarzt bestätigt und bei der Einreise nachgewiesen werden. Die geforderte amtstierärztliche Gesundheitsuntersuchung darf ebenfalls nicht länger als 10 Tage vor der Einreise zurückliegen. Das offizielle Formblatt für diese Gesundheitsattest wird dem Antragsteller zusammen mit der Einfuhrerlaubnis zugesandt. Zu beachten ist, daß die Tollwutimpfung im Verlauf des letzten Jahres vor der Einreise erfolgt ist und die Blutuntersuchung frühestens 4 Monate nach der Tollwutimpfung vorzunehmen ist, wenn vorher noch nie eine Blutuntersuchung durchgeführt wurde. Die Blutuntersuchung muß von einer anerkannten Untersuchungsstelle durchgeführt werden. In Deutschland ist dies die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere, WHO Tollwutzentrum, Paul-Ehrlich-Str. 28, 72076 Tübingen. Das Ergebnis ist allerdings nur bis zur nächsten Tollwutimpfung gültig. Die norwegischen Zollbehörden kontrollieren bei Einreise die Identität des Tieres, das Gesundheitsattest sowie die Gültigkeit der Einfuhrgenehmigung. Der Impfpass, das Attest, die Einfuhrgenehmigung und das Ergebnis der Blutuntersuchung müssen deshalb im Original mitgeführt werden. Sind alle Bedingungen erfüllt und die Einfuhrgenehmigung erteilt, ist auch die Einreise nach Schweden gestattet.

 

Österreich

Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis erforderlich. Es muß Name und Anschrift des Tierhalters, eine Beschreibung des Tieres nach Rasse, Geschlecht, Alter und Farbe aus dem Zeugnis hervorgehen. Die Tollwutimpfung muß mindestens 30 Tage alt darf aber nicht älter als 1 Jahr zurückliegen. Aus dem Zeugnis muß der Name des Impfstoffes, der Impfstoffhersteller sowie die Chargenbezeichnung hervorgehen.

 

Polen

Int. Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Impfung muß mindestens 21 Tage zurückliegen und darf höchstens 12 Monate alt sein.

 

Portugal

Amtstierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis erforderlich. Die Tollwutimpfung muß mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt sein jedoch nicht älter als 1 Jahr. Das Gesundheitszeugnis muß unmittelbar vor Abreise ausgestellt sein.

 

Rumänien

Tierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Tollwutimpfung muß mindestens 1 Monat alt jedoch nicht älter als 6 Monate sein.

 

Russische Föderation

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage

 

Schweden

Gleiche Bestimmungen wie Norwegen. Die Einfuhrerlaubnis ist beim Schwedischen Zentrallandwirtschaftsamt, Smittkyddsenheten, S-55182 Jönköping, Tel: 0046-36155000 zu beantragen.

 

Schweiz

Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis ist erforderlich. Die Impfbescheinigung ist ausreichend. Anerkannter Schutz 1 Jahr. Es ist das Datum der Imfpung, die Art des Impfstoffes, der Name des Herstellers sowie die Chargennummer des Impfstoffes anzugeben. Die Impfung muß mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt sein. Beim Durchreiseverkehr per Eisenbahn oder Flugzeug ohne Zwischenaufenthalt sind keine Einschränkungen vorgegeben.

 

Slowakische Republik

Für einen Aufenthalt bis zu einem Monat genügt der Eintrag der Tollwut- und Panleukopenieimpfung im internationalen Impfpass. Für einen längeren Aufenthalt wird eine Einfuhrgenehmigung des staatlichen Veterinäramtes benötigt.

 

Slowenien

Tierärztliches Gesundheitszeugnis und Tollwutimpfbescheinigung notwendig. Die Tollwutimpfung muß mindestens 30 Tage vor Einreise durchgeführt worden sein. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigungen beträgt 12 Monate.

 

Spanien

Tierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 14 Tage bei Einreise und Int. Impfpass mit Tollwutbescheinigung erforderlich. Die Tollwutimpfung muß mindestens 1 Monat jedoch nicht älter als 1 Jahr zurückliegen.

 

Tschechische Republik

Gleiche Bestimmungen wie Slowakische Republik

 

Türkei

Int. Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Impfbescheinigung muß mindestens 14 Tage zurückliegen und darf höchstens 6 Monate alt sein, das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis darf nicht früher als 2 Tage vor Reisebeginn ausgestellt sein.

 

Ungarn

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 8 Tage und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Die Impfung muß mindestens einen Monat alt sein, darf aber für die Wiedereinreise in die BRD höchstens 1 Jahr zurückliegen. Impfung gegen Staupe ist vorgeschrieben und muß entweder im Gesundheitszeugnis oder im int. Impfpass vermerkt sein.

 

USA

Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Die Impfung muß mindestens 1 Monat vor der Einreise erfolgen und darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Tiere unter 3 Monaten dürfen nicht einreisen. Nähere Auskünfte: Animal and Plant Health Inspection Service, U.S. Dept. of Agriculture, Hyattsville, MD 20782, Tel: 001-301 4368590

 

Wiedereinreise in die BRD

Bei Grenzübertritt reicht der Nachweis einer wirksamen Tollwutschutzimpfung aus. Der ordnungsgemäß ausgefüllte Impfpass wird anerkannt.

 

Einfuhr im Ausland erworbener Tiere

Bei der Einfuhr im Ausland erworbener Tiere in die BRD ist ein Gesundheitszeugnis und eine gültige Tollwutschutzimpfung erforderlich. Die Impfung muß mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.